Zwangsstörungen im Kindes- und Jugendalter

23 Juni 2021

Die S3-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) zur Diagnostik und Therapie von Zwangsstörungen im Kindes- und Jugendalter wurde neu überarbeitet.

Die Leitlinie stellt den aktuellen Kenntnisstand in Diagnostik und Behandlung mit dem Ziel der Optimierung dieser Prozesse dar. Es werden sowohl Empfehlungen zur Psychotherapie (kognitive Verhaltenstherapie (KVT)), als auch zur Pharmakotherapie gegeben.

Als Medikamente der 1. Wahl gelten selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRI), bei deren Auswahl der jeweilige Zulassungsstatus, das Nebenwirkungsprofil und die patientenspezifischen Komorbiditäten entscheidend sind.
Ergänzende Informationen (evidenzbasierte Dosierungen, Zulassungsstatus, sicherheitsrelevante Informationen) zu in der Leitlinie genannten SSRI finden Sie im Kinderformularium unter:

  • Sertralin (Zulassung ab 6 Jahren bei Zwangsstörungen)
  • Fluvoxamin (Zulassung ab 8 Jahren bei Zwangsstörungen)
  • Fluoxetin (off-label bei Zwangsstörungen, Zulassung ab 8 Jahren bei (mittel-)schweren Depressionen)

Als Medikament der 2. Wahl gilt das tricyclische Antidepressivum (TCA) Clomipramin aufgrund der geringeren therapeutischen Breite und des Risikos für EKG-Veränderungen.
Keine Empfehlung wird für den Einsatz von Mirtazapin, Venlafaxin, Benzodiazepinen und D-Cycloserin ausgesprochen aufgrund von mangelnder Evidenz bzw. Wirksamkeit.

Die Versionen der Leitlinie (Kurz- und Langversion) finden Sie hier.